Versteuerung von Mieteinkommen für Nichtresidenten

Es wird häufig angenommen, die jährliche Einkommensteuer für Nichtresidenten würde auf ein geschätztes Einkommen von Mieteinnahmen gezahlt werden. Dies ist nicht korrekt. Obwohl die Bezeichnung “Einkommenssteuer” zugegebenermaßen Anlaß zu Mißverständnissen gibt, ist diese Steuer nur eine nominale Steuer, die auf den Katasterwert der Immobilie berechnet wird. Sie befreit keinesfalls von der Verpflichtung, Einnahmen durch die Vermietung der Immobilie zu versteuern. 

Die spanische Regierung hat Pläne zur Regulierung des Ferienvermietungen vorgelegt. Daher beginnen die Steuerbehörden nun verstärkt, nicht versteuertes Einkommen aus solchen Quellen aufzuspüren. Und hierzu bedienen sie sich der Informationen über Wasser- und Stromverbrauch der Immobilie. Regelmäßiger Verbrauch von Strom und Wasserr in einer Immobilie, deren Besitzer Nichtresident ist, kann dann Anlaß zu einer Untersuchung seitens des Finanzamts geben. 

Nichtresidenten, die ihre Immobilie entgeltlich vermieten, sind verpflichtet, dieses Einkommen vierteljährlich in separater Steuererklärung zu versteuern. Die erstgenannte “Einkommensteuer für Nichtresidenten” ist weiterhin zahlbar und bleibt davon unbetroffen. Selbstverständlich reden wir hier nicht von der unentgeltlichen Überlassung der Immobilie an Verwandte. 

Sollten Sie diese Mieteinkünfte bereits in Deutschland versteuert haben, wird diese erfolgte Zahlung aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens von den in Spanien zu zahlenden Steuern abgezogen. Residenten versteuern Mieteinnahmen in ihrer normalen jährlichen Einkommenssteuererklärung, im Mai/Juni des Folgejahrs.

 Sowohl Residenten als auch Nichtresidenten können jedoch eine Reihe von Kosten absetzen. Wasser und Strom für die Zeit der Vermietung, Müllabfuhr, Versichung und Gemeinschaftskosten, usw.

 Oben genannte Informationen basieren auf Angaben des Finanzamts zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind nur zu Informationszwecken.

Für weitere Informationen oder einen Termin kontaktieren Sie uns telefonisch 96 6697824 oder unter office@andreaburns.es

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