MITGLIED EINER EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT

In einer Urbanisation, also einer Wohnanlage zu kaufen, bedeutet in den meisten Fällen, dass man einer Eigentümergemeinschaft angehört. Dies kommt mit Rechten und Pflichten. Diese sind in der Satzung für die Wohnanlage aufgelistet.

 Die Gemeinschaft ist verpflichtet, einen Verwalter zu ernennen. Der Verwalterposten wird in jeder jährlichen Hauptversammlung neu gewählt oder erneut bestätigt. Jedes Mitglied einer Gemeinschaft hat das Recht, einen anderen Verwalter zur Wahl vorzuschlagen.

 Eine jährliche Hauptversammlung ist vorgeschrieben. Diese findet gewöhnlich im August statt, da zu diesem Zeitpunkt die meisten (spanischen) Eigentümer anwesend sind und persönlich an der Sitzung teilnehmen können. Außerordentliche Sitzungen können vorgeschlagen werden und sind jedem Eigentümer mitzuteilen. 

Zusammen mit dem Einberufungsschreiben erhält jeder Eigentümer ein Formular, mit welchem das Stimmrecht auf eine andere Person übertragen werden kann, falls man selbst der Versammlung nicht beiwohnen kann. Sollten Sie bezüglich bestimmter Punkte auf der Tagesordnung  ihre Stimme geltend machen wollen, nutzen Sie diese Vertretung. Beschwerden gegen getroffene Mehrheitsvereinbarungen sind im Nachhinein in einem nur sehr begrenzten Zeitraum möglich.

Der Verwalter informiert alle Eigentümer schriftlich im voraus über das Versammlungsdatum und die Punkte auf der Tagesordnung. Diesem Schreiben liegen außerdem eine ausführliche Kontenaufstellung über Eingänge und Ausgänge des Vorjahres bei sowie eine Liste mit den säumigen Eigentümern und ausstehenden Beträgen. Wenn Sie einen Punkt auf der Versammlung  behandelt haben möchten, teilen Sie dies dem Verwalter schriftlich im voraus mit, damit dies in der Tagesordnung aufgenommen wird. 

Hier ist wichtig anzumerken, dass nur Eigentümer zur Abstimmung berechtigt sind, die mit ihren Eigentümerkosten auf dem Laufenden sind. 

Für weitere Informationen oder einen Termin kontaktieren Sie uns telefonisch 96 6697824 oder unter office@andreaburns.es. Web: www.andreaburns.es

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