Wenn Sie als deutscher Staatsbürger spanische Güter besitzen, ist es ratsam, ein separates Testament für diese in Spanien abzufassen.
Dies erleichtert denErben die Abwicklung der Hinterlassenschaft und ermöglicht es, Steuerabgabetermine fristgerecht einzuhalten und unnötige Strafaufschläge zu vermeiden.
In unserem Büro berate ich Sie in Ihrer Muttersprache bei der Abfassung. Ihr Testament wird schriftlich in Spanisch und Deutsch aufgesetzt. Dieses wird notariell beurkundet und im Zentralregister in Madrid erfaßt.
Die Abwicklung ist schnell und unkompliziert und erspart später vermeidbare Behördengänge und Kosten.
Eine Abfassung nach den Klauseln des Berliner Testaments ist ebenfalls möglich.