Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien ist die Gewinnsteuer zu beachten.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden von Nichtresidenten beim Verkauf drei Prozent vom Kaufpreis einbehalten. Diese endgültige Gewinnsteuererklärung ist nach dem Gesetz innerhalb von 4 Monaten ab dem Verkaufsdatum einzureichen. Die einbehaltene Summe wird auf die Gewinnsteuer angerechnet und gegebenfalls rückerstattet.
In unserem Büro stehe ich Ihnen als qualifizierte Ansprechpartnerin in Ihrer Muttersprache zur Verfügung.
Die Anfertigung und Einreichung dieser Steuererklärung wird für Sie kompetent erledigt.