BAULIZENZ FÜR KLEINERE BAUARBEITEN

Wenn am Haus kleinere Bauarbeiten vorgenommen werden, können sich die wenigsten vorstellen, dass hierfür eine Baulizenz notwendig ist. Die ausführende Baufirma weist in der Regel auch nicht unbedingt auf die Notwendigkeit oder Vorschrift für eine solche hin. 

Jedoch ist auch für kleinere Veränderungen eine Baulizenz vorgeschrieben. Insbesondere äußere Veränderungen –und alleine das Vorhandensein von Sand- und Zementsäcken vor der Haustür- rufen schnell die Inspektoren der Stadtverwaltung auf den Plan, die dann die Vorlage der entsprechenden Lizenz anfordern. Der Antrag wird beim Städtebauamt der örtlichen Stadtverwaltung beantragt. Die Gebühren sind ein kleiner Prozentsatz auf die Gesamtkosten der auszuführenden Bauarbeiten. 

Sollten Sie einer Eigentümergemeinschaft angehören, beachten Sie bitte, dass kleinere Veränderungen -welche die Ästhetik der Anlage verändern- zusätzlich der Genehmigung seitens der Gemeinschaft  bedürfen. Zum Beispiel wenn Sie alte weiße Fenster durch grüne ersetzen wollen. Diese Genehmigung ist bei Antragstellung nicht mit vorzulegen. Die Stadt gibt die Baulizenz immer mit dem Vorbehalt, solange keinerlei Einwände seitens der Eigentümergemeinschaft oder Nachbarn bestehen. 

Wenn zugunsten einer baulichen Veränderung bereits mehrheitlich von der Eigentümergemeinschaft in einer Versammlung abgestimmt wurde, wäre eine Kopie dieser Vereinbarung ein guter Rückhalt.

 Und in Bezug auf Baulizenzen für größere strukturelle Bauarbeiten, die obra mayor, ist ein Bauprojekt vom Architekten vorgeschrieben, mit dem die entsprechende Lizenz beantragt wird. Sollte ein Nachbar gerechtfertigte Gründe dagegen vorbringen und Einspruch gegen diese einlegen, so wird die Lizenz nicht vergeben.

 Für weitere Informationen oder einen Termin kontaktieren Sie uns telefonisch 96 6697824 oder unter office@andreaburns.es. Web: www.andreaburns.es

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