Spanisches Finanzamt fordert Nichtresidenten auf, Steuerangelegenheiten zu regeln

Spanien’s Finanzdefizit ist keine Neuigkeit. Aber die neue Regierung bringt frische Pläne auf den Tisch und eine der neuen Maßnahmen zum wirtschaftlichen Anschub betrifft nun die Nichtresidenten. Das spanische Finanzamt hat in einer großen Kampagne bereits Haushalte angeschrieben und vielerorts Informationsblätter ausgehängt. Es dürfte nun keinem mehr entgangen sein, Nichtresidenten haben Steuern zu zahlen.

Das in spanisch verfasste Schreiben informiert den Empfänger, dass er, gemäß vorliegender Informationen, während der Steuerjahre 2007, 2008 oder 2009 Eigentümer einer Immobilie war und für diese keine Steuererklärung eingereicht wurde.

Es wird geraten, die säumige Steuerangelegenheit zu regulieren, bevor Verfahren eingeleitet und Strafaufschläge fällig werden.

Diese “Einkommen”-Steuererklärung ist für Residenten und Nichtresidenten eine Bringschuld und somit ohne Aufforderung durch das Finanzamt fristgerecht einzureichen. Dieses Schreiben ist trotzdem nur eine Anmahnung.

Sollten Sie mit diesen Steuern in Verzug sein oder diese noch nie gezahlt haben, wäre es sinnvoll, dies nun zu tun. Das Finanzamt hat im März 2012 eine Kulanzregelung einführt, die bis Ende November diesen Jahres gilt. Alle überfälligen Steuern werden mit nur 10 Prozent Aufschlag belegt, wenn sie freiwillig und vor Erhalt eines Steuerbescheids beglichen werden. Man entgeht einer Strafe von bis zu 50 Prozent des ausstehenden Betrags. Und diese 50 Prozent werden in der Regel ausgeschöpft!

Als Nichtresidenter sind Sie ebenfalls verpflichtet, einen steuerlichen Vertreter zu bestimmen.

© Andrea Burns, Juli 2012

Originalartikel in Englisch veröffentlicht in “All Abroad” Februar 2012

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