Nichtresidentensteuer – Nichtresidentenbescheinigung

 “Ich bin mir sicher, ich zahle die Nichtresidenten-Steuer. Meine Bank belastet mein Konto damit!”

Oft habe ich dies von Kunden gehört. Dem ist jedoch nicht so and das Missverständnis entsteht leicht durch die Ähnlichkeit der Bezeichnungen und der allgemeinen Unkenntnis über diese Belastung. Eine Aufklärung seitens der Bank erfolgt hierüber zudem nur in seltenen Fällen.

 Die Banken sind vom Gesetz verpflichtet, den Status ihrer Kunden –entweder Resident oder Nichtresident- dem Finanzamt regelmäßig mitzuteilen. Einige Banken tun dies jährlich, andere alle zwei Jahre.

 Hierzu verschickt die Bank für gewöhnlich ein Formular an die Heimatadresse des Kontoinhabers. In dem Anschreiben wird der Kunde über die Gesetze informiert und zur Angabe gebeten, in welchem Land er steuerpflichtig ist. Das Formular ist dann unterschrieben an die Bank zurückzusenden.

 Die Rücksendung seitens des Kunden ist jedoch nicht garantiert. Falls die Bank von dem Kunden nichts Gegenteiliges hört, bestätigt sie dem Finanzamt in diesem Fall, dass sich der gegenwärtige Status nicht geändert hat.

 Die Bank berechnet hierfür eine Gebühr und belastet nun den Kontoinhaber für die Ausstellung einer “Nichtresidenten-Bescheinigung.” Diese Belastung –die zumeist auch noch abgekürzt erscheint- hat viele zu der Annahme verleitet, dies sei die jährliche Nichtresidenten-Steuer.

 Die jährliche Nichtresidenten-Steuer ist jedoch eine Bringschuld und wird nicht automatisch dem Konto berechnet. Ihr Steuervertreter fertigt diese Formulare aufgrund der relevanten Berechnung für Ihre Immobilie für Sie an.

 Für weitere Informationen oder einen Termin kontaktieren Sie uns telefonisch 96 6697824 oder unter office@andreaburns.es. Web: www.andreaburns.es

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